Nachbörse

Nachbörse
Nach|bör|se 〈f. 19; unz.〉 Börsenhandel nach der amtlich festgesetzten Zeit

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Nach|bör|se, die; -, -n (Börsenw.):
Abschlüsse u. Geschäfte nach der offiziellen Börsenzeit.
Dazu:
nach|börs|lich <Adj.>.

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Nachbörse,
 
Wertpapiergeschäfte oder Kursschätzungen nach Ende der offiziellen Börsenzeit (Teil des Freiverkehrs). Die Nachbörse gibt Hinweise auf Kurstendenzen am folgenden Tag; die Kursnotierungen der Nachbörse werden über elektronische Informationsdienste und in den Wirtschaftszeitungen veröffentlicht. Außerhalb der offizellen Börsenzeit werden Wertpapiere meist telefonisch zwischen Banken gehandelt (Telefonhandel); in jüngster Zeit gewinnt das IBIS, das einen dezentralen nachbörslichen Handel per Computer bis 1700 Uhr ermöglicht, an Bedeutung. (Börsen)

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Nach|bör|se, die; -, -n (Börsenw.): Abschlüsse u. Geschäfte nach der offiziellen Börsenzeit.

Universal-Lexikon. 2012.

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